Finanzierung

Projekte im Rahmen von Teams up! werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben gefördert.

Förderung

Vorhaben im Rahmen der Programmlinie Teams up! können vom BMZ gefördert werden. Die Projektförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Sinne einer Anteilsfinanzierung (bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben). Mit Gesamtausgaben des Projektes sind alle projektrelevanten und belegbaren Ausgaben in Deutschland und im Partnerland im Sinne des Vertragszwecks gemeint, die bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entstehen.

Die Förderung erfolgt auf Basis eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrags zwischen

  • der Engagement Global gGmbH (Zuwendungsgeber) und
  • dem deutschen Träger (Zuwendungsempfänger).

Im Rahmen von Teams up! können neben den Ausgaben während der beiden Begegnungen

  • der Aufwand für angemessene pädagogische Begleitung,
  • die Vor- und Nachbereitung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachung des Projektes
  • die Dokumentation des Projekts

gefördert werden. Die Ausgaben sollen im Sinne der Partnerschaftlichkeit ausgewogen zwischen den Projektpartnern aufgeteilt werden.

Im Einzelfall können bedarfsgerecht besondere Ausgaben gefördert werden, zum Beispiel für Jugendliche mit Beeinträchtigung (Förderung von zusätzlichen Transportkosten und barrierefreier Infrastruktur vor Ort) oder bei erhöhtem pädagogischen Betreuungsbedarf.

Alle zuwendungsfähigen Ausgabenpositionen sind in der Ausfüllhilfe zum Finanzierungsplan zu finden.

Ausfüllhilfe Finanzierungsplan (XLSX, 127.4 KB)

Eigenanteil

Ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtausgaben muss über die Projektpartner sichergestellt werden. Die Finanzierung des Eigenanteils kann auch über die Einwerbung von Drittmitteln durch alle beteiligten Projektpartner erfolgen, sofern es sich hierbei nicht um Bundesmittel handelt. Sie sind im Finanzierungsplan entsprechend auszuweisen.

Hinweise

  • Eigenmittel können sich auch aus dem Aufbau von Spenderkreisen und der Einwerbung von Spendengeldern durch Veranstaltungen zusammensetzen. Dabei können die beteiligten Jugendgruppen auf freiwilliger Basis aktiv und im Sinne der Partizipation und Stärkung der Eigeninitiative der Teilnehmenden mit einbezogen werden.
  • Bei der Erhebung von Teilnehmendenbeiträgen ist zu beachten, dass deren Höhe entsprechend dem Projektpartnerland angemessen sein müssen und Jugendliche unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft teilhaben können.

Mittelabruf

Mit der Unterschrift des Weiterleitungsvertrags durch Engagement Global und den deutschen Träger kommt der Vertragsabschluss zur Umsetzung eines Projekts mit Teams up! zustande. Ab diesem Zeitpunkt können Mittel abgerufen werden.

Mittelanforderung (PDF, 1.5 MB)

  • Der Mittelabruf kann je nach Bedarf des Projekts während der Laufzeit vollständig oder in mehreren Schritten anteilig erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die abgerufenen Mittel innerhalb von sechs Wochen in Deutschland und innerhalb von vier Monaten außerhalb von Deutschland ausgegeben werden müssen.
  • Mittelanforderungen sind ausschließlich innerhalb des Förderzeitraums möglich. Sofern der Förderzeitraum nicht zuvor endet, muss die letzte Mittelanforderung eines Jahres spätestens bis zum 05.12. des laufenden Haushaltsjahres bei Engagement Global eingegangen sein. Nicht angeforderte Mittel eines Haushaltsjahres können nicht in das nächste Haushaltjahr übernommen werden und verfallen mit Jahresabschluss.
  • Sollten nicht alle Mittel verbraucht werden, müssen diese unaufgefordert zurückgezahlt werden. In diesem Fall bitten wir um Information an:

    jugendbegegnungen@engagement-global.de