Antragstellung

Bevor ein Projektantrag im Rahmen von Teams up! gestellt werden kann, muss ein Kurzkonzept eingereicht werden, der deutsche Projektpartner die Trägerprüfung durchlaufen haben und die partnerschaftliche Konzeption des Projekts erfolgt sein.

Zu den Voraussetzungen

Die Antragstellung

  • ist an Antragsfristen gebunden und
  • erfordert ab dem Jahr 2024 die verpflichtende Einreichung eines Kurzkonzeptes (ehemals Interessensbekundung)
  • erfordert einen vollständig ausgefüllten Projektantrag in deutscher Sprache

Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren wird durch digitale Beratungsveranstaltungen unterstützt und findet ab dem Jahr 2024 in einem zweistufigen Prozess mit zwei Antragsfristen pro Jahr statt.

Kurzkonzept

Die erste Stufe beinhaltet die verpflichtende Einreichung eines Kurzkonzeptes in der das Projektvorhaben inhaltlich und finanziell umrissen wird. Nach einer Vorauswahl der Kurzkonzepte werden in der zweiten Stufe die ausgewählten Projekte aufgefordert, einen Projektantrag innerhalb der Antragsfrist zu stellen.  Im Vorfeld der Antragstellung erfolgt eine individuelle Beratung dazu.

Projektantrag

Der ausgefüllte Projektantrag enthält ein fachlich-pädagogisches Konzept sowie einen detaillierten Programmablauf. Darüber hinaus müssen ein vollständiger Finanzierungsplan sowie ein Sicherheits- und Krisenkonzept beigefügt werden.

Antragsfristen

Die Antragsfrist orientiert sich am geplanten Projektbeginn. Für Erstantragstellende gilt, dass die beantragte Zuwendung nicht mehr als 50.000 Euro betragen darf. Kurzkonzepte müssen spätestens acht Wochen vor der nächsten Antragsfrist eingereicht werden.

Projektstart Antragsfrist Frist zur Einreichung des Kurzkonzepts
01.01.2025 31.07.2024 31.05.2024
01.05.2025 15.12.2024 15.10.2024

Informationsveranstaltungen zum Antragsprozess

Informationsveranstaltungen werden regelmäßig für alle Interessierten mit entsprechendem Vorlauf vor der Antragfrist digital angeboten. Dabei werden wiederkehrende Fragen vor Einreichung eines Erstantrags besprochen. Termine werden regelmäßig auf unserer Website bekannt gegeben.

Hier geht es zu den aktuellen Terminen

Kurzkonzept

Jede Organisation, die einen Antrag auf Projektförderung stellen möchte, muss zuvor eine verpflichtende Interessensbekundung anhand eines Kurzkonzepts einreichen. Das Kurzkonzept enthält eine kurze inhaltliche Darstellung des Vorhabens, erläutert den SDG-Bezug, die bestehende Partnerschaft und benennt die groben Gesamtantragsausgaben des Vorhabens sowie die Finanzierung der Eigenmittel pro Jahr.

Das Kurzkonzept kann zu jeder Zeit eingereicht werden, jedoch spätestens acht Wochen vor der nächsten Antragsfrist. Eine verbindliche telefonische Beratung unsererseits erfolgt nach Prüfung Ihres Konzepts jeweils im Vorfeld der nächsten Antragsfrist, um bereits frühzeitig Hinweise zu geben, ob ein Projekt förderfähig sein wird und an welchen Punkten für die tatsächliche Antragstellung noch gearbeitet werden sollte. Die Prüfung der Interessensbekundung kann bereits zeitgleich mit der Trägerprüfung erfolgen.

 

Interessensbekundung (PDF, 2.9 MB)

Projektantrag

Jeder Projektantrag beruht auf einem fachlichen und pädagogischen Konzept, das gemeinsam von den Projektpartnern erarbeitet wird. Im Antragsformular soll deutlich werden, wie die Auseinandersetzung mit einem der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) und die pädagogische Begleitung des Projekts geplant sind. Darüber hinaus soll der Beitrag zur Erreichung der Ziele von Teams up! und die Umsetzung der Fördergrundsätze wie z.B. Partnerschaftlichkeit, Nachhaltigkeit oder Diversität ersichtlich werden.

Der Antrag berücksichtigt je nach der Projektart folgende Projektphasen:

  • Vorbereitungsphase
  • Hinbegegnung in einem der beiden Partnerländer
  • Zwischenphase
  • Rückbegegnung im zweiten Partnerland
  • Nachbereitungsphase

Die zu berücksichtigenden inhaltlichen Kriterien für die verschiedenen Phasen des Projekts sind der Förderleitlinie näher beschrieben:

Förderleitlinie Teams up! Jugendbegegnungen für nachhaltige Entwicklung

Folgend geht es zu den Downloads der Antragsformulare und Ausfüllhilfen:

Antrag Jugendbegegnungen

Ausfüllhilfe Antrag Jugendbegegnungen

Antrag Begleitprojekte

Antrag Modellprojekte

Finanzierungsplan

Der Finanzierungsplan muss alle geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben und Einnahmen enthalten.

  • Der Finanzierungsplan ist verbindlich.
  • Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung, bei der bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert werden können.
  • Alle Ausgaben sollen im Sinne der Partnerschaftlichkeit ausgewogen zwischen den Projektpartnern aufgeteilt werden.
  • Berechnungsgrundlagen müssen genau angegeben werden, damit nachvollziehbar ist, wie sich die geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben jeder Position zusammensetzen.
  • Beachtet werden müssen die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG).
  • Personalausgaben müssen sich am Tarif des Öffentlichen Dienstes (TVöD) und Honorare an der Honorarstaffel für Fortbildungsveranstaltungen orientieren.
  • Pauschalen sind nicht zuwendungsfähig. Als zuwendungsfähig gelten nur Ausgaben, die tatsächlich anfallen und belegt werden können.

Finanzierungsplan (PDF, 1.5 MB)
Ausfüllhilfe Finanzierungsplan (PDF, 127.4 KB)

Sicherheits- und Krisenkonzept

Aus dem Sicherheits- und Krisenkonzept soll deutlich werden, dass der deutsche Träger und die Partnerorganisation dazu in der Lage sind, angemessene Konzepte und Strukturen für die Sicherheit der Teilnehmenden und für Krisenfälle vorzuhalten und umzusetzen.

Nutzen Sie die Erstellung des Dokuments gerne, um mögliche Risiken und Krisen in der Projektdurchführung zu durchdenken und dafür im Voraus geeignete Gegenmaßnahmen zu erarbeiten. Für das Dokument gibt es keine Formularvorlage.

Das Sicherheits- und Krisenkonzept muss

  • die Kommunikationswege und Maßnahmen im Krisenfall beschreiben,
  • Notfalladressen für die Begegnungszeiten sowie
  • eine für alle Teilnehmenden durchgängig erreichbare Notfalltelefonnummer beinhalten.

Außerdem müssen sich alle Teilnehmenden der deutschen Gruppe in Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) eintragen.

Hier geht es zur ELEFAND-Liste des Auswärtigen Amts

Sollten Teilnehmende mit Lebensmittelpunkt in Deutschland ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Projekten beteiligt sein, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen von Teams up!.

Hinweis

Alle hier verlinkten Dokumente sind auch im Dokumentencenter zu finden.

Zum Dokumentencenter

Antragsprozess: Schritt für Schritt

Der Antragsprozess für Teams up! gliedert sich in folgende Schritte. Die erfolgreiche Trägerprüfung muss vor der Einreichung des Projektantrags erfolgen:

zur Trägerprüfung

  1. Kurzkonzept: Bei Bedarf erhalten interessierte Organisationen vor Antragstellung eine individuelle Beratung durch Engagement Global anhand eines vor Antragstellung eingereichten Kurzkonzepts. Dieses Kurzkonzept kann bereits zeitgleich zur Trägerprüfung eingereicht werden. Zudem bieten wir regelmäßig digitale Beratungsveranstaltungen zur Unterstützung und Klärung offener Fragen an.
  2. Elektronische Zustellung des Kurzkonzeptes bitte gemäß der Frist an:

    jugendbegegnungen@engagement-global.de
  3. Prüfung des Kurzkonzeptes bei Engagement Global. Gegebenenfalls Nachfragen zum Kurzkonzept. Engagement Global trifft Vorauswahl und lädt bei positiver Entscheidung zur Einreichung eines Projektantrags ein.
  4. Projektantrag: Bearbeitung aller notwendigen Formulare sowie Erstellung eines fachlichen und pädagogischen Konzepts im Antrag, eines Finanzierungsplans sowie eines Sicherheits- und Krisenkonzepts.
  5. Elektronische Zustellung aller Antragsunterlagen an:

    jugendbegegnungen@engagement-global.de

    und postalische Einreichung aller Antragsunterlagen bei Engagement Global gGmbH, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn
  6. Formale, inhaltliche und finanzielle Prüfung des Antrags durch Engagement Global.
  7. Gegebenenfalls Nachfragen zum Antrag. Mögliche Ablehnung des Antrags bei größeren Nachfragen und Neueinreichung zur nächsten Antragsfrist.
  8. Bewilligung: Bei Förderempfehlung: Weiterleitung des Antrags durch Engagement Global mit einer Stellungnahme an das BMZ.
  9. Bei positivem Entscheid: Erstellung des Weiterleitungsvertrags und Unterzeichnung durch den deutschen Träger.